Bordstein absenken lassen Kosten

Einen Bordstein absenken zu lassen kostet für eine normale Grundstückszufahrt 2.000–3.000 €. Darin stecken die Genehmigung der Gemeinde für 100–300 €, die Absenkung selbst für 150–300 € je laufendem Meter, die Anpassung des Gehwegs für 40–90 €/m² und die Verkehrssicherung. Der Grundstückseigentümer zahlt, obwohl auf öffentlichem Grund gearbeitet wird – und ausführen darf meist nur ein von der Kommune zugelassener Tiefbaubetrieb.

Was kostet es, einen Bordstein absenken zu lassen?

Bordstein absenken – Kosten im Überblick

Leistung Kosten
Antrag und Genehmigung (Sondernutzung / Gehwegüberfahrt) 100–300 €
Bordstein absenken inkl. Aufnehmen, Tiefbord setzen, Beton (je lfm) 150–300 €/lfm
Übergangs- / Rampensteine an beiden Enden (je Stück) 60–120 €
Gehwegpflaster anpassen und neu verlegen (je m²) 40–90 €/m²
Verkehrssicherung, Absperrung, Baustelleneinrichtung 150–400 €
Gesamt für eine Zufahrt von 3–5 m Breite 2.000–3.000 €

Richtwerte 2026, inkl. MwSt. Ohne Sonderfälle: Muss ein Straßenablauf, eine Laterne, ein Verkehrsschild oder ein Verteilerkasten versetzt werden, kommen 500–2.500 € dazu. Manche Kommunen führen die Absenkung selbst aus und stellen sie in Rechnung.

Orientierungswerte für typische Privatkundenprojekte – kein Ersatz für ein individuelles Angebot.

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Die Absenkung selbst ist Pflasterarbeit: Hochbord raus, Tiefbord in Beton rein, Gehweg angleichen. Für 4 Meter wäre das ein Vormittag. Dass am Ende 2.000–3.000 € auf der Rechnung stehen, liegt nicht an der Arbeit, sondern daran, wo sie stattfindet – auf öffentlichem Grund, mit Genehmigung, Verkehrssicherung, zugelassenem Betrieb und Abnahme.

Genau das macht die Angebote schwer vergleichbar. Ein Betrieb nennt 900 € „für die Absenkung“ und meint die reine Steinarbeit. Ein anderer nennt 2.600 € und hat Genehmigungsgebühr, Absperrung, Gehweganpassung und Übergangssteine drin. Wer prüft, ob ein Preis fair ist, muss die Posten kennen, die dazugehören.

Nicht verwechseln: Randsteine setzen ist die Einfassung der eigenen Pflasterfläche auf eigenem Grund, frei beauftragbar für 20–90 €/lfm – siehe Randsteine setzen Kosten. Bordstein absenken ist der öffentliche Gehweg. Die Einfahrt dahinter steht unter Einfahrt pflastern Kosten, der Überblick über alle Pflasterposten unter Einfahrt & Pflaster Kosten.

Der Ablauf: Antrag, Genehmigung, Ausführung

1. Antrag bei der Gemeinde. Zuständig ist das Tiefbauamt, das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt – die Bezeichnung heißt „Gehwegüberfahrt“, „Grundstückszufahrt“ oder „Sondernutzungserlaubnis“. Nötig sind ein Lageplan mit Lage und Breite der Überfahrt, ein Foto der Stelle und die Angabe, was im Weg steht: Straßenablauf, Laterne, Schild, Baum, Verteilerkasten. Gebühr 100–300 €, Bearbeitung vier bis acht Wochen.

2. Genehmigung mit Auflagen. Die Gemeinde legt fest, wie breit die Absenkung sein darf (meist 3–5 m, bei Doppelgaragen bis 6 m), welches Bordsteinprofil zu verwenden ist, wie der Gehweg anzugleichen ist und – entscheidend – wer ausführen darf. Häufig ist das eine Liste zugelassener Tiefbaubetriebe, manchmal ausschließlich der kommunale Bauhof.

3. Ausführung. Der Betrieb sperrt den Gehwegabschnitt ab, nimmt die Hochbordsteine auf, setzt Tiefbordsteine oder abgesenkte Hochborde in ein Betonbett mit Rückenstütze, setzt an beiden Enden Übergangssteine, die den Höhensprung zum normalen Bord überbrücken, und gleicht das Gehwegpflaster im Gefälle an. Ein Tag bei einer Standardzufahrt.

4. Abnahme. Die Gemeinde nimmt die Arbeit ab. Bei Mängeln – falsches Profil, Gefälle zu steil, Gehweg nicht bündig – lässt sie nacharbeiten, auf Kosten des Antragstellers.

Wer die Einfahrt neu pflastern lässt, stellt den Antrag vor dem Pflasterauftrag. Die Genehmigung bestimmt die Breite der Überfahrt und damit den Zuschnitt der Einfahrt – nicht umgekehrt.

Wer zahlt und wer ausführen darf

Der Grundstückseigentümer zahlt. Das überrascht viele: Gehweg und Bordstein gehören der Gemeinde, aber die Überfahrt nützt nur dem Anlieger. Rechtlich ist sie eine Sondernutzung, und Sondernutzung zahlt, wer sie beantragt – Genehmigung, Ausführung und meist auch die spätere Instandhaltung der abgesenkten Strecke.

Die Gemeinde bestimmt den Betrieb. Weil Arbeiten am öffentlichen Straßenkörper Haftungsfragen aufwerfen, lassen die meisten Kommunen nur Tiefbaubetriebe zu, die sie geprüft und gelistet haben. Der Gartenbauer, der die Einfahrt pflastert, darf den Bordstein in der Regel nicht anfassen. In manchen Städten führt der Bauhof aus und stellt in Rechnung – dann gibt es keinen Angebotsvergleich, nur den Gebührenbescheid.

Konsequenz für den Preisvergleich: Die Auswahl ist klein, der Wettbewerb gering, und die zugelassenen Betriebe kennen ihren Markt. Die Spanne von 150–300 €/lfm ist deshalb real, nicht verhandelbar wie beim privaten Pflasterauftrag. Wo die Kommune selbst ausführt, steht der Preis in der Gebührensatzung.

Wovon hängen die Kosten ab?

Breite der Überfahrt. Die Absenkung wird je Meter berechnet, dazu kommen an beiden Enden Übergangssteine. 3 m für einen Stellplatz, 5–6 m für eine Doppelgarage – der Unterschied liegt bei 500–1.000 €.

Der Gehweg. Ein Gehweg aus Betonplatten oder Verbundpflaster wird auf 1–2 m Tiefe aufgenommen, das Planum im neuen Gefälle hergestellt und der Belag neu verlegt: 40–90 €/m². Bei 4 m Breite und 1,5 m Gehwegtiefe sind das 6 m². Ein Asphaltgehweg ist teurer, weil er geschnitten und neu asphaltiert werden muss.

Was im Weg steht. Der teuerste Posten, wenn er anfällt: Ein Straßenablauf versetzen kostet 800–2.000 €, eine Laterne 1.500–3.000 €, ein Verkehrsschild 200–500 €, ein Verteilerkasten je nach Betreiber. Ein Straßenbaum ist meist ein Ausschlussgrund für die gewünschte Stelle.

Verkehrssicherung. Absperrung, Beschilderung, gegebenenfalls eine Fußgängerumleitung über die Fahrbahn: 150–400 €, an Hauptstraßen mit Genehmigung einer verkehrsrechtlichen Anordnung mehr.

Bordsteinprofil. Tiefbord 8/20 als einfachste Lösung, Rundbord 15/22 (abgesenkter Hochbord) mit 3 cm Restkante, damit Regenwasser nicht in die Einfahrt läuft. Granit statt Beton verdoppelt den Materialpreis und ist in Altstadtlagen oft Vorgabe.

Was ins Angebot gehört

Ein vollständiges Angebot für eine Bordsteinabsenkung führt diese Positionen getrennt auf:

  • Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung mit Angabe der Dauer
  • Aufnehmen und Entsorgen der vorhandenen Hochbordsteine (je lfm)
  • Liefern und Setzen der Tiefbordsteine in Beton C12/15 mit Rückenstütze (je lfm)
  • Übergangssteine an beiden Enden (je Stück)
  • Aufnehmen, Planum und Neuverlegen des Gehwegbelags (je m²), mit Angabe, ob Bestandsplatten wiederverwendet werden
  • Anpassung eines Straßenablaufs, falls betroffen
  • Entsorgung von Aushub und Altmaterial

Was fehlt, ist das Warnsignal. Steht die Gehweganpassung nicht drin, wird sie nachberechnet oder der Gehweg bleibt uneben – und die Gemeinde nimmt nicht ab. Steht die Verkehrssicherung nicht drin, arbeitet der Betrieb ohne, was bei einem Unfall auf den Auftraggeber zurückfällt. Fehlt die Genehmigungsgebühr, ist das in Ordnung – sie geht direkt an die Gemeinde –, aber sie muss im Gesamtbudget stehen.

Ein Angebot über „Bordstein absenken pauschal 900 €“ ohne diese Positionen ist kein günstiges Angebot, sondern ein unvollständiges.

Welche Kosten werden oft unterschätzt?

Die Abfolge. Wer erst die Einfahrt pflastern lässt und dann den Bordstein beantragt, riskiert, dass die Gemeinde eine andere Breite oder Lage genehmigt – und die Einfahrt nicht passt. Das kostet eine zweite Pflasterarbeit.

Der Straßenablauf. Er sitzt mit Vorliebe genau dort, wo die Einfahrt hin soll. Ihn zu versetzen kostet mehr als die ganze Absenkung. Beim Ortstermin vor dem Antrag klären.

Die Unterhaltung. Viele Gemeinden übertragen mit der Genehmigung die dauerhafte Instandhaltung der abgesenkten Strecke auf den Anlieger. Sackt der Bordstein in zehn Jahren, zahlt der Eigentümer.

Die Wartezeit. Vier bis acht Wochen Genehmigung plus Terminvorlauf des zugelassenen Betriebs – im Frühjahr sind es schnell drei Monate. Wer im April pflastern will, beantragt im Januar.

Das Regenwasser. Ein zu tief abgesenkter Bord ohne Restkante leitet das Straßenwasser in die Einfahrt und von dort Richtung Garage. Die 3 cm Restkante sind keine Schikane – und die Ableitung des Wassers in der Einfahrt selbst steht unter Entwässerung Pflaster Kosten.

Beispielrechnung: 4 m Zufahrt an einer Wohnstraße

Ein Einfamilienhaus an einer Anliegerstraße. Die Einfahrt soll 4 m breit werden, der Gehweg ist 1,5 m tief aus Betonplatten 30/30. Kein Ablauf, keine Laterne im Weg. Die Kommune arbeitet mit drei zugelassenen Betrieben.

Posten Menge Einzelpreis Gesamt
Genehmigungsgebühr Gehwegüberfahrt 180 €
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung, 1 Tag pauschal 250 €
Hochbordsteine aufnehmen und entsorgen 4 lfm 40 €/lfm 160 €
Rundbord 15/22 (abgesenkter Hochbord), in Beton mit Rückenstütze 4 lfm 190 €/lfm 760 €
Übergangssteine 2 Stück 90 € 180 €
Gehweg aufnehmen, Planum, Platten neu verlegen 6 m² 65 €/m² 390 €
Entsorgung Aushub und Altbeton pauschal 120 €
Gesamt 2.040 €

Das liegt am unteren Rand der Spanne, weil nichts versetzt werden musste und der Gehwegbelag wiederverwendet wurde. Mit einem Straßenablauf, der um zwei Meter versetzt werden muss, kämen 1.200–1.800 € dazu. Bei 6 m Breite für eine Doppelgarage wären es rund 2.700 €. Führt die Kommune selbst aus, liegt der Gebührenbescheid häufig in derselben Größenordnung – ohne Verhandlungsspielraum.

Fazit

Bordstein absenken kostet 2.000–3.000 € für eine normale Zufahrt – nicht wegen der Steinarbeit, sondern wegen des Orts: öffentlicher Grund, Genehmigung, zugelassener Betrieb, Verkehrssicherung, Abnahme. Der Eigentümer zahlt, die Gemeinde bestimmt, und die Auswahl an Betrieben ist klein.

Die Reihenfolge entscheidet über den Preis: erst der Antrag, dann die Genehmigung mit Breite und Auflagen, dann die Einfahrt. Wer prüfen will, ob ein Angebot vollständig ist, sucht die Gehweganpassung und die Verkehrssicherung – fehlen sie, fehlt ein Drittel der Rechnung. Und wer beim Ortstermin einen Straßenablauf vor der geplanten Stelle sieht, verschiebt die Einfahrt, nicht den Ablauf.

Häufige Fragen

Was kostet eine Bordsteinabsenkung für die Einfahrt?
Für eine Zufahrt von 3 bis 5 Metern Breite 2.000 bis 3.000 Euro komplett: 100 bis 300 Euro Genehmigung, 150 bis 300 Euro je Meter Absenkung, je 60 bis 120 Euro für die Übergangssteine an beiden Enden, 40 bis 90 Euro je Quadratmeter für die Anpassung des Gehwegs und 150 bis 400 Euro Verkehrssicherung. Muss ein Straßenablauf oder eine Laterne weichen, wird es deutlich teurer.
Wer zahlt die Bordsteinabsenkung?
Der Grundstückseigentümer, der sie beantragt – auch wenn Gehweg und Bordstein der Gemeinde gehören. Rechtlich ist die Überfahrt eine Sondernutzung des öffentlichen Raums zugunsten des Anliegers. Die Gemeinde genehmigt, der Antragsteller trägt Genehmigung, Ausführung und in der Regel auch die spätere Unterhaltung der Absenkung.
Darf ich den Bordstein selbst absenken?
Nein. Bordstein und Gehweg sind öffentlicher Grund, Arbeiten daran sind ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit, und die Gemeinde kann den Rückbau auf Kosten des Verursachers anordnen. Die Ausführung ist fast überall an Tiefbaubetriebe gebunden, die die Kommune zugelassen hat – oft eine Liste weniger Firmen. Manche Kommunen machen es nur mit dem eigenen Bauhof.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Vier bis acht Wochen sind üblich, in großen Städten auch länger. Der Antrag geht ans Tiefbauamt oder Straßenverkehrsamt und braucht meist einen Lageplan mit der geplanten Überfahrt, die Breite und die Angabe, ob Straßenablauf, Laterne oder Baum betroffen sind. Wer die Einfahrt neu pflastert, sollte den Antrag vor dem Pflasterauftrag stellen – nicht danach.
Was ist der Unterschied zu Randsteine setzen?
Randsteine setzen ist Arbeit auf dem eigenen Grundstück: die Einfassung der Pflasterfläche, frei beauftragbar, 20 bis 90 Euro je Meter. Bordstein absenken ist Arbeit am öffentlichen Gehweg: genehmigungspflichtig, an zugelassene Betriebe gebunden, mit Verkehrssicherung und Abnahme durch die Gemeinde. Deshalb kostet der Meter das Fünffache, obwohl der Stein ähnlich aussieht.

Hinweis zu den Preisangaben

Die auf dieser Website genannten Preise sind typische Orientierungswerte für Privatkundenprojekte in Deutschland (Stand: 2026). Sie basieren auf Marktrecherche und typischen Handwerkerangeboten. Sie ersetzen kein individuelles Angebot. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von Größe, Material, Zugang, Bodenverhältnissen, Entsorgung, Unterbau, Anschlüssen und dem konkreten Leistungsumfang ab.